Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Damen und Herren,
am 01.04.2024 trat das Cannabisgesetz (CanG) in Kraft.Entsprechend § 5 Abs. 1 und 2 CanG gilt für das BSZ Delitzsch:
Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten. Der öffentliche Konsum von Cannabis ist in Schulen und deren Sichtweite und in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite verboten.
Eine Sichtweite ist bei einem Abstand von 100 Metern und weniger Metern von den Eingangsbereichen des BSZ Delitzsch und der Sporthalle des BSZ Delitzsch gegeben.Das Verbot gilt auch für Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgeländes (Exkursionen, Klassenfahrten usw.).
Die Regelung gilt sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für Beschäftigte als auch für alle anderen Personen.
Bitte beachten Sie, dass die Hausordnung als aktualisierte und vorläufige Version ab dem 02.04.2024 für das BSZ Delitzsch gilt. Frühere Versionen der Hausordnung treten damit außer Kraft.
Hier geht es zu der aktuellen Hausordnung.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Fronmüller
Schulleiter